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Reglement Fussballtennis

Spielerzahl

Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern. Das Einwechseln von Ersatzspielern ist bei Spielunterbruch erlaubt.

Spielberechtigung

Spielberechtigung: Jeder gemeldete Spieler ist spielberechtigt. Die Schiedsrichter sind befugt, stark angetrunkene Spieler vom Spielbetrieb auszuschliessen.

Spielregeln

Es werden die Volleyball-Regeln angewendet.

  • Anspiel muss hinter der eigenen Aus-Linie ausgeführt werden. Der Ball darf dabei nicht hinter die gegnerische Grundlinie gespielt werden.
  • Netzberührung bei Anspiel oder durch Spieler = Fehler = Ballwechsel.
  • Punktezählung und Rotation der Spieler wie beim Volleyball.
  • Ball ist im Aus, wenn der ganze Umfang des Balles ausserhalb des Feldes ist.
  • Es ist zudem daran zu erinnern dass Entscheide des Schiedsrichters endgültig und unanfechtbar sind.
  • Maximal 1 Bodenberührung des Balles vor dem „Return“.
  • Maximal 3 Ballberührungen vor dem „Return“ (wie Beach-Volleyball; kein Spieler darf den Ball 2-mal hintereinander berühren!).

Spieldauer

Ein Spiel dauert 12 Minuten ohne Pause oder Seitenwechsel.

Strafbestimmungen

Verweist der Schiedsrichter einen Spieler des Feldes, so ist dieser Spieler für den Rest des laufenden Spieles gesperrt und darf auch nicht ersetzt werden. Im Wiederholungsfall erfolgt ein Ausschluss des betreffenden Spielers für das ganze Turnier. Die Jury kann bei besonders unsportlichem Verhalten ein Spiel abbrechen und die Partie nach Rücksprache mit dem Schiedsrichter Forfait oder für beide Teams mit 0 Punkten und 0 Toren werten

Forfait

Ein Spiel gilt 10:0 forfait, wenn
- eine Mannschaft nach zwei Minuten nicht mit mindestens 4 Spielern antritt;
- ein nicht gemeldeter oder gesperrter Spieler eingesetzt wird;
- ein Spieler in der betreffenden Kategorie nicht spielberechtigt ist;
- ein Spiel wegen ungebührlichen Verhaltens einer Mannschaft abgebrochen werden muss.

Ausrüstung/Tenue

Die Mannschaften müssen in einheitlichen Leibchen antreten. Besitzt eine Mannschaft kein einheitliches Tenue, so kann sie vor jeder Begegnung bei der Jury SUVA-Überzieher ausleihen. Stollenschuhe sind nicht erlaubt. Die SUVA und der Veranstalter empfehlen den Gebrauch von Nockenschuhen. „Flache“ Hallenturnschuhe sind „hohen“ Joggingschuhen vorzuziehen. Barfuss spielen ist untersagt. Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht (Vorschrift bei einem SUVA-Grümpelturnier).

Alkoholkonsum

Es wird empfohlen, auf Alkoholkonsum während der Spielphase zu verzichten!

Haftung/Versicherung

Die Versicherung (Unfall etc.)  ist Sache der Teilnehmer und Besucher. Für die Garderobe wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Meldeliste

Die Mannschaftsführer haben ihre Mannschaft 20 Minuten vor ihrem ersten Spiel mit der verschickten Meldeliste bei der Spielleitung anzumelden.

Wertung/Rangierung

Sieg = 3 Punkte; Unentschieden = 1 Punkt; Niederlage = 0 Punkte.

Bei Punktgleichheit entscheidet in folgender Reihenfolge:
- die direkte Begegnung
- die Grössere Differenz zwischen erspielter und der gegenerischen Punkte
- die höhere Anzahl erspielter Punkte
- Losentscheid

Protest

Proteste sind begründet unter Beilage der Beweismittel (Urkunden, Ausweise etc.) und gegen Leistung einer Kaution von Fr. 100.- der Spielleitungskommission (2 OK-Mitglieder) spätestens eine Stunde nach Spielschluss einzureichen. Die Spielleitungskommission beschafft von sich aus keine Beweismittel. Die blosse Aussage von Dritten stellt noch keinen Beweis dar. Misslingt der Beweis für die Richtigkeit der angeführten Protestgründe, so verfällt die Kautionsgebühr. Entscheide der Spielleitungskommission sind endgültig und können somit nicht bei einer anderen Instanz angefochten werden.